1. A____ absolvierte die Ausbildung zur Agrotechnikerin an der Höheren Fachschule (HF) des Inforamas in Zollikofen. Mit Verfügung vom 25. August 2016 eröffnete die Schulleitung A____, sie habe die Diplomarbeit mit der Note 3,5 nicht bestanden. 2. Gegen diese Verfügung erhob A____ am 27. September 2016 Beschwerde bei der Erziehungsdirektion. Sie beantragte sinngemäss, die Verfügung sei aufzuheben und es sei das Bestehen ihrer Diplomarbeit mit der Note 4,0 anzuordnen. 3. Am 25. Oktober 2016 nahm das Inforama zur Beschwerde Stellung und reichte die Vorakten ein. Es beantragte sinngemäss, die Beschwerde sei abzuweisen.