Ergänzend ist festzuhalten, dass gemäss Angaben des Leiters der Wirtschaftsmittelschule Biel-Bienne (Beilage 1 zur Stellungnahme der KBMK vom 20. Januar 2016) A____ stets nur formelle Hilfen im Unterricht (mehr Zeit) erhalten hat, von denen er sogar nicht immer Gebrauch gemacht habe. Daraus ist zu schliessen, dass A____ in den Sprachfächern an der Schule keine inhaltliche Prüfungserleichterung erhalten hat. A____ belegt nicht, dass er tatsächlich von einer solchen Prüfungserleichterung profitiert hat. Schliesslich wären gemäss