A____ hält fest, dass ihm in der Regelschule folgender Nachteilsausgleich gewährt worden sei: Nichtberücksichtigung des Teilbereichs "Schreiben" in den Fächern Deutsch, Englisch und Französisch sowie ein Zeitzuschlag bei Prüfungen. Im Berufsmaturitätsunterricht habe er auch dank der weiter geführten individuellen Beurteilung in den Sprachfächern ansprechende Leistungen erbracht. Er rügt sinngemäss, diese inhaltliche Prüfungserleichterung müsse auch für die Berufsmaturitätsprüfung gelten.