Zwar fliesst die Orthografie gemäss Prüfungsrichtlinien Berufsmaturitätsprüfungen (BMP) mit Stand 20. August 2008 (abrufbar unter www.erz.be.ch → Berufsbildung → Berufliche Grundbildung → Berufsmaturität → Dokumente, zuletzt besucht am 16. März 2016) in die Bewertung ein, jedoch ist dieses Kriterium nicht entscheidend für eine genügende bzw. ungenügende Leistung. Zu den entscheidenden an der Prüfung bewerteten Fähigkeiten gehört vielmehr das Anwenden der kaufmännischen Fachsprache beispielsweise beim Erstellen von Texten wie Geschäftsbriefen (Beilage 8 zur Stellungnahme der KBMK vom 20. Januar 2016). Somit kann A____ aus diesem Umstand nichts zu seinen Gunsten ableiten.