Grundsätzlich umfasst der Begriff "Behinderung" alle körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen, soweit sie im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu Benachteiligungen im Sinne von Diskriminierung, Herabminderung oder Ausgrenzung führen. Nach der Lehre werden insbesondere auch Kinder und Jugendlichen mit Teilleistungsstörungen wie Dyslexie oder Dyskalkulie vom (verfassungs-) rechtlichen Begriff der Behinderung erfasst (Stephan Hördegen/Paul Richli, Rechtliche Aspekte der Bildungschancengleichheit für Lernende mit Dyslexie oder Dyskalkulie im Mittelschul-, Berufsbil- dungs- und Hochschulbereich, in: Monika Lichtsteiner Müller [Hrsg.], Dyslexie, Dyskalku-