Zunächst ist zu prüfen, ob die mittelschwere LRS unter den Begriff der Behinderung fällt. Grundsätzlich umfasst der Begriff "Behinderung" alle körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen, soweit sie im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu Benachteiligungen im Sinne von Diskriminierung, Herabminderung oder Ausgrenzung führen.