Bei A____ liegt unbestrittenermassen eine LRS im mittelschweren Bereich vor ("Bestätigung einer Lernstörung im Bereiche Sprache" der kantonalen Erziehungsberatung Biel- Seeland vom 20. April 2015, Beilage zur Beschwerde vom 3. Dezember 2015). Die Störungen im Lesen und Schreiben werden bedeutungsgleich als LRS, Schriftspracherwerbsstörung, Legasthenie und Dyslexie bezeichnet (Rahel Weisshaupt/Hennric Jokeit, Zur Neuropsychologie von Dyslexie und Dyskalkulie, in: Monika Lichtsteiner Müller [Hrsg.], Dyslexie, Dyskalkulie, Bern 2011, S. 35).