Massgebend ist in erster Linie die jeweils geltende MBA [Mittelschul- und Berufsbildungsamt]-Vorgabe. Die nachstehenden Ausführungen dienen der Präzisierung im Hinblick auf die BM [Berufsmaturität]. Die Schulen orientieren die Klassen bei Beginn des BM-Unterrichts und anfangs des letzten Jahres der BM über die Richtlinien der KBMK zum Nachteilsausgleich. Seite 6 von 12 Erziehungsdirektion des Kantons Bern