Bestimmungen zum Nachteilsausgleich finden sich auch in der Berufsbildungsgesetzgebung. Das Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (BBG; SR 412.10) fördert den Ausgleich der Bildungschancen in sozialer und regionaler Hinsicht, die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann sowie die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Art. 3