Die Orthografie mache in den Fächern Deutsch, Französisch und Englisch jeweils weniger als 20 Prozent der Bewertung aus, weshalb einer Person mit einer LRS nicht Unrecht geschehe, wenn die Rechtschreibung mitbewertet würde. Auch für diese Personengruppe sei die Rechtschreibefähigkeit von Bedeutung mit Blick auf ein allfälliges Hochschulstudium, insbesondere im Fall einer kaufmännischen Berufsmaturität. Der Nachteilsausgleich habe durch Einräumung von mehr Zeit oder der Zurverfügungstellung eines Computers ohne Internetzugang und ohne Korrekturprogramm zu erfolgen. 2.3 Rechtliche Grundlagen zum Nachteilsausgleich