Auf dem Niveau einer Berufsmaturität würden grundsätzlich keine Rechtschreibefehler gezählt und mit einer vorgegebenen negativen Punktzahl pönalisiert. Die orthografische Korrektheit fliesse im Rahmen eines allgemeinen Eindrucks in die Bewertung ein. Wiederkehrende und gleichgeartete Fehler würden automatisch weniger stark bewertet als unterschiedliche Fehler. Die Orthografie mache in den Fächern Deutsch, Französisch und Englisch jeweils weniger als 20 Prozent der Bewertung aus, weshalb einer Person mit einer LRS nicht Unrecht geschehe, wenn die Rechtschreibung mitbewertet würde.