Für diese Grundbildung bilde die Sprachkompetenz und die Fähigkeit zum formal korrekten schriftlichen Ausdruck eine Kernkompetenz von höherer Bedeutung. Deswegen sei in erster Linie auf die Richtlinien für Personen, welche eine weiterführende allgemeinbildende Ausbildung absolvieren mit dem Ziel des Erwerbs einer Hochschulreife, abzustellen. Auch im Falle eines integrierten Ausbildungsmodells wie die schulisch organisierte Grundbildung für Kaufleute mit Berufsmaturität sei für Prüfungserleichterungen in den Berufsmaturitätsfächern ausschliesslich die Optik der Berufsmaturität massgebend, auch wenn die entsprechenden Fächer ebenfalls Teil der ordentlichen Grundbildung seien.