Der Anhang 2 zum Gesuchsformular führe zwar für das EFZ-Qualifikationsverfahren als mögliche Massnahme bei LRS auf, dass die formale Schreibrichtigkeit entsprechend der Beeinträchtigung in die Bewertung einfliessen könne. Dieser Katalog gelte jedoch für sämtliche Berufe, nicht nur für die stark auf die schriftlichen Sprachkompetenzen ausgerichtete Grundbildung Kaufleute EFZ. Für diese Grundbildung bilde die Sprachkompetenz und die Fähigkeit zum formal korrekten schriftlichen Ausdruck eine Kernkompetenz von höherer Bedeutung.