__ beantragte Weniger- Gewichten von Schreibfehlern stelle durch das Unterlassen von Punktabzügen wegen Nichterfüllen der entsprechenden Kompetenz einen solchen Notenbonus dar. Auch müsse die Gewichtung operationalisiert werden können, damit vergleichbare Einschränkungen zu gleichen Notenboni und zu einem korrekten Ergebnis führen würden. Dafür müsse bekannt sein, welche Fehler konkret auf die Lese-Rechtschreibe-Störung (LRS) zurückzuführen seien und welche nicht. Selbst wenn festgelegt werden könne, wie bewertungsrelevante Massnahmen gerecht gewährt werden könnten, müsse in jedem Fall das Primat des formalen Nachteilausgleichs bestehen bleiben. Dass nur formale Erleichterungen wie