Die KBMK führt aus, dass nach Rücksprache mit der kantonalen Maturitätskommission (nachfolgend: KMK) lediglich formelle, nicht aber inhaltliche Prüfungserleichterungen gewährt werden könnten. Weil die in den Rahmenlehrplänen enthaltenen Kompetenzen für den Beruf massgebliche Kernkompetenzen darstellen würden, sei es unzulässig, aufgrund von bestehenden Einschränkungen Notenboni zu gewähren oder die Inhalte der Prüfungen für einzelne Lernende zu erleichtern. Das von A____ beantragte Weniger- Gewichten von Schreibfehlern stelle durch das Unterlassen von Punktabzügen wegen Nichterfüllen der entsprechenden Kompetenz einen solchen Notenbonus dar.