In seinen Bemerkungen vom 31. Januar 2016 bemängelt A____, dass die Bedingungen der Prüfungserleichterungen an der Berufsmaturitätsprüfung anders seien als während der Ausbildung. Im Unterricht an der Wirtschaftsmittelschule Biel-Bienne habe er von Erleichterungen profitieren können, wie er sie an der Volksschule erhalten habe. Er sei nie über die geltenden Regelungen betreffend Gewährung eines Nachteilsausgleiches informiert worden. Auch im Informationsblatt "Regelung: Integration von Schülerinnen und Schüler mit einer Beeinträchtigung" des Gymnasiums Alpenstrasse Biel sei davon nichts erwähnt.