Der Begründung der KBMK ist sodann nicht zu entnehmen, dass der Zeitzuschlag nur teilweise gewährt wird. Aus diesen Gründen ist davon auszugehen, dass der Zeitzuschlag von 15 Minuten pro Prüfungsstunde für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen gilt. Im vorliegenden Verfahren beantragt A____ unter anderem, es sei ihm in den Sprachfächern Deutsch, Französisch und Englisch an der mündlichen Prüfung ein Zeitzuschlag von maximal 25 Prozent für die Vorbereitung und für die schriftlichen Prüfungen ein Zeitzuschlag von maximal 25 Prozent zu gewähren. Er begründet diese Anträge nicht weiter, sondern hält fest, dass er über die Gewährung des Zeitzuschlags von 25 Prozent erfreut sei.