In der angefochtenen Verfügung vom 23. November 2015 wurde A____ ein Zeitzuschlag von 15 Minuten pro Prüfungsstunde (25 Prozent) für die Prüfungen in den Sprachfächern Deutsch, Französisch und Englisch gewährt. Aus dem Dispositiv der Verfügung geht nicht eindeutig hervor, ob der Zeitzuschlag für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen gilt. A____ hat den Zeitzuschlag von 25 Prozent für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen beantragt. Der Begründung der KBMK ist sodann nicht zu entnehmen, dass der Zeitzuschlag nur teilweise gewährt wird.