Nach Art. 22 Abs. 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG; BSG 435.11) leitet und koordiniert die KBMK die eidgenössisch anerkannten Berufsmaturitätsprüfungen und stellt die Qualität sicher. Sie überprüft in Zusammenarbeit mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt laufend das Anforderungsniveau und die Qualität der Berufsmaturitätsprüfungen und erlässt Weisungen zum Prüfungsverfahren sowie Prüfungsrichtlinien zu den einzelnen Fächern (Art. 71 Abs. 2 der Verordnung vom 9. November 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung [BerV; BSG 435.111]).