2. Gegen diese Verfügung erhob A____ am 3. Dezember 2015 Beschwerde bei der Erziehungsdirektion. Er beantragte, es seien ihm folgende Prüfungserleichterungen für die Sprachfächer Deutsch, Französisch und Englisch zu gewähren: Ein Zeitzuschlag von maximal 25 Prozent für die Vorbereitung der mündlichen Prüfungen und für die schriftlichen Prüfungen ein Zeitzuschlag von maximal 25 Prozent und eine individuelle, differenzierte Leistungsbewertung. 3. Am 20. Januar 2016 nahm die KBMK zu der Beschwerde Stellung. Sie beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen.