1. A____ absolvierte ab Sommer 2013 die Wirtschaftsmittelschule Biel-Bienne mit dem Ziel, das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Kaufmann mit Berufsmaturität zu erwerben. Am 26. Oktober 2015 beantragte er bei der kantonalen Berufsmaturitätskommission (nachfolgend: KBMK) Prüfungserleichterungen. Mit Verfügung vom 23. November 2015 teilte ihm die KBMK mit, dass sein Gesuch teilweise gutgeheissen werde. Sie gewährte ihm eine Prüfungserleichterung in Form eines Zeitzuschlags für die mündlichen und schriftlichen Sprachfächer, im Weiteren lehnte sie das Gesuch ab.