Nach der unbestrittenen Darlegung der KBMK hat A_____ die Berufsmaturitätsprüfung im Jahr 2014 wiederholt und dabei auch im Fach Mathematik eine Prüfung abgelegt. Damit zählt einzig die in der Prüfung erzielte Fachnote in Mathematik. Früher erreichte Noten werden nicht berücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Abschlussnote Mathematik im Berufsmaturitätszeugnis. 3 Verfahrenskosten