Die Beschwerde von A_____ richtet sich gegen die Note 3,0 in Mathematik im Notenausweis. A_____ verlangt eine Erhöhung dieser Note auf 3,9, was immer noch einer ungenügenden Note entsprechen würde. Vorliegend sind an die Höhe der Fachnote in Mathematik keine bestimmten Rechtsfolgen geknüpft. Ebenso wenig wirkt sich die Note in zukünftigen Prüfungen aus. Es ist auch nicht ersichtlich, wie die Höhe der Fachnote in Mathematik die Chancen von A_____ auf dem Arbeitsmarkt verbessern könnte. Die Fachnote in Mathematik stellt deshalb kein gültiges Anfechtungsobjekt dar. Somit stellt vorliegend einzig der Entscheid über das Bestehen der Berufsmaturitätsprüfung eine Verfügung dar.