Nur bei einem positiven Prüfungsergebnis werde beispielsweise das Recht eingeräumt, in eine höhere Schule einzutreten, einen bestimmten Beruf auszuüben oder einen Titel zu tragen. Die Note der einzelnen Fächer bildeten demgegenüber lediglich die Elemente, die zur Gesamtbeurteilung führen würden. Einzelne Fachnoten können nach der bisherigen Rechtsprechung daher nur ausnahmsweise selbständig angefochten werden. Voraussetzung dafür ist, dass an die Höhe der einzelnen Noten bestimmte Rechtsfolgen geknüpft sind. Diese Rechtsfolgen können in der Möglichkeit bestehen, bestimmte zusätzliche Kurse oder Weiterbildungen zu absolvieren oder besondere Qualifikationen, wie beispielsweise ein Dok-