1. A_____ besuchte die Schule X. Nach bestandener Berufsmaturitätsprüfung eröffnete ihm die Schule X am 5. September 2014 das Prüfungsergebnis namens der kantonalen Berufsmaturitätskommission (KBMK). 2. Gegen diese Verfügung erhob A_____ am 17. September 2014 Beschwerde bei der Erziehungsdirektion. Er beantragte sinngemäss, die Fachnote Mathematik sei zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzusetzen. 3. Mit Stellungnahme vom 28. Oktober 2014 beantragte die KBMK, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. Eventualiter sei diese abzuweisen. 4. In seinen Bemerkungen vom 18. November 2014 hielt A_____ an der Beschwerde fest.