1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Verfügung vom 13. September 2013 wird aufgehoben. Die Akten werden im Sinne der Erwägungen an die Abteilung Berufsfachschulen des Mittelschul- und Berufsbildungsamts zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Zu eröffnen: - Eltern von A_____ (Einschreiben) - Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Abteilung Berufsfachschulen, Kasernenstrasse 27, Postfach, 3000 Bern 22 Der Erziehungsdirektor