Die ABS hat sich zur Sache nur teilweise geäussert. Insbesondere hat sie sich nicht zur Frage geäussert, ob der gewünschte Ausbildungsgang die Vereinbarkeit von schulischer Ausbildung und Hochbegabtenförderung besser erlaubt als ein öffentlicher Ausbildungsgang im Kanton Bern. Ihr steht bei der Beantwortung dieser Frage ein Ermessensspielraum zu. Die Erziehungsdirektion sollte dieses Ermessen nicht als erste Behörde ausüben.