Somit genügt das Merkblatt auch von seiner Form her nicht als Grundlage für die Nichtbehandlung des Gesuches von A_____ . Am Rand bleibt schliesslich festzuhalten, dass selbst wenn die genannte Frist in einer gesetzlichen Vorschrift und nicht in einem Merkblatt festgehalten wäre, vorliegend die Frage des überspitzten Formalismus' zu prüfen wäre. In der Rechtsetzung wird das Verbot des überspitzten Formalismus übertreten, wenn eine Prozessordnung rigorose und sachlich nicht gerechtfertigte Formvorschriften aufstellt (Kiener/Kälin, S. 493). Die ABS hat das Gesuch um Schulgeldübernahme zu Unrecht nicht behandelt.