Der ABS wird die materielle Behandlung der Gesuche erleichtert, wenn die Plätze in den verschiedenen Ausbildungsgängen noch nicht vergeben sind. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob der gewünschte Ausbildungsgang die Vereinbarkeit von schulischer Ausbildung und Hochbegabtenförderung besser erlaubt als ein anderer öffentlicher Ausbildungsgang im Kanton Bern. Es ist aber nicht so, dass es die tatsächlichen Gegebenheiten nach Schuljahresbeginn der ABS verwehren, einen materiellen Entscheid zu fällen. Seite 5 von 7 Erziehungsdirektion des Kantons Bern