Zu diesem Zeitpunkt war es ihm noch ohne Weiteres möglich, die Ausbildung zu wechseln, ohne ein Ausbildungsjahr oder -semester zu verlieren. Demgegenüber begründet die ABS inhaltlich nicht, weshalb es ihr nicht möglich sein sollte, ein Gesuch um Schulgeldübernahme auch nach Schulbeginn materiell behandeln zu können. Es ist zwar verständlich, dass es dem geordneten Verfahren dient, wenn möglichst alle Gesuche rechtzeitig vor Schuljahresbeginn gestellt sind: Der ABS wird die materielle Behandlung der Gesuche erleichtert, wenn die Plätze in den verschiedenen Ausbildungsgängen noch nicht vergeben sind.