"Das Gesuch um Schulgeldübernahme ist bis spätestens 31. März vor Ausbildungsbeginn der Abteilung Berufsfachschulen (siehe Kontaktadresse weiter unten) einzureichen. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle erforderlichen Beilagen vorhanden sein, ist das Gesuch dennoch bis zur Einsendefrist einzureichen (mit Vermerk auf die fehlenden Dokumente)."