Für bernische Schülerinnen und Schüler in Ausbildungsgängen an Privatschulen im Kanton Bern kann der verlangte Schulgeldbeitrag geleistet werden, wenn (a) der Ausbildungsgang gemäss Art. 2 gemeldet wurde und (b) die Schülerin oder der Schüler die Voraussetzungen für eine individuelle Kostengutsprache erfüllt (Art. 6 Abs. 1 des Beitrittsgesetzes).