Die ABS hält fest, dass das Gesuch um Schulgeldübernahme zu spät eingereicht worden sei. Gesuche seien 90 Tage vor Ausbildungsbeginn einzureichen. Als Regelstichtag gelte der 31. März. Gesuche, die nach Schuljahresbeginn eingereicht würden, würden in jedem Fall abgelehnt. Zum Zeitpunkt der Einreichung habe das Schuljahr 2013/2014 und der Unterricht bereits begonnen gehabt. Deshalb werde das Gesuch abgelehnt und das Schulgeld nicht übernommen. Die durch den Abbruch frei gewordene Lehrstelle habe nicht wieder besetzt werden können. 2.2 Würdigung