Das Gesetz vom 29. Januar 2008 betreffend den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch strukturierten Angeboten für Hochbegabte (nachfolgend: Beitrittsgesetz; BSG 439.38) regelt einerseits die Schulgeldbeiträge des Kantons an ausserkantonale Angebote für Hochbegabte, andererseits die Schulgeldbeiträge für innerkantonale, private Angebote. Die ABS weist Lernende einer inner- oder ausserkantonalen Schule zu (Art. 57 Abs. 1 und Art. 58 Abs. 1 der Verordnung vom 9. November 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung [BerV; BSG 435.111]).