3. Die ABS beantragte mit Stellungnahme vom 5. November 2013 sinngemäss, die Beschwerde sei abzuweisen. 4. A_____ reichte am 15. November 2013 Bemerkungen ein und hielt an der Beschwerde fest. 5. Der Rechtsdienst der Erziehungsdirektion stellte am 20. November 2013 den Entscheid des Erziehungsdirektors in Aussicht. Rechtliche Prüfung und Begründung 1. Sachurteilsvoraussetzungen 1.1 Anfechtungsobjekt und Zuständigkeiten Anfechtungsobjekt bildet die Verfügung vom 13. September 2013 der ABS des MBA.