Deren schriftlichen Ausführungen sind ausreichend. Der entsprechende Beweisantrag ist abzulehnen. Die Erziehungsdirektion stellt die Arztberichte nicht in Frage, würdigt sie aber im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Deshalb ist es nicht nötig, eine neutrale ärztliche Einschätzung einzuholen. Eine solche könnte zum Gesundheitszustand am Prüfungstag – Monate später – ohnehin nicht mehr eingeholt werden. Der entsprechende Beweisantrag ist abzulehnen. Zum Attest der Arbeitsunfähigkeit (auch an den vorangehenden Prüfungstagen) ist festzuhalten, dass der Beschwerdeführer geltend macht, am Vortag gute Prüfungsleistungen erbracht zu haben.