Der Arztbericht vom 16. Juni 2017 von Dr. med. B.A.B. stützt sich im Wesentlichen auf eine "notfallmässige" Konsultation des Beschwerdeführers vom 1. Juni 2017 (Folgestunden nach der Prüfung im Fach Rechnungswesen). Die Ärztin führt im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer sei am Prüfungstag krankgeschrieben gewesen, habe unter einer toxischen Dosis Medikamente gestanden und eine erhebliche Menge Koffein in sich gehabt. Er sei stark vermindert zurechnungsfähig und nicht in der Lage gewesen, die Prüfung abzusagen.