Gestützt auf den Verlaufsbericht von Dr. med. D. G., Neurologie FMH, vom 15. Mai 2017 hat dieser ein ärztliches Zeugnis mit demselben Datum ausgestellt. Er erwähnt chronische Kopfschmerzen des Beschwerdeführers und bittet die Schulleitung für den Fall, dass sich die Schmerzsituation durch den Prüfungsstress noch verschlimmert, darum, aus medizinischen Gründen gewisse Examina zu verschieben und nachholen zu lassen. Gestützt auf dieses Zeugnis hat die KBMK dem Beschwerdeführer einen Nachteilsausgleich (Zeitzuschlag) gewährt.