Ansonsten eine neutrale Begutachtung des Dossiers durch eine Arztperson erfolgen müsse. Da er die Berufsmaturität in jedem Fall bestanden hätte, sei seine Situation nicht vergleichbar mit jemandem, der die Prüfung wegen einer schlechten Note nicht bestehe. Er habe keinen Anlass gehabt, eine Verfehlung zu begehen. Seite 6 von 12 Erziehungsdirektion des Kantons Bern 2.2.2 Würdigung