Er habe sein Wissen nicht mehr abrufen können. In der Verzweiflung sei plötzlich alles "weiss" geworden. Er habe sodann das Handy in seiner Jackentasche entdeckt, dieses habe er vergessen abzugeben. Er habe es, ohne etwas zu denken, geöffnet. Dies sei mehr oder weniger offensichtlich und nicht etwa "gekonnt verdeckt" erfolgt. Er beantragt, hierzu die Prüfungsaufsicht zu befragen. Er sei zuvorderst direkt vor der Prüfungsaufsicht gesessen. Es sei deshalb unmöglich gewesen, das Handy zu öffnen, ohne entdeckt zu werden. Er habe nichts mehr bedacht und aus Gründen, die er auch nicht mehr nachvollziehen könne, so gehandelt.