Die am 30. Mai 2017 abgelegten Prüfungen seien positiv verlaufen. Deshalb hätte er die Prüfung selbst dann bestanden, wenn er in Rechnungswesen und Französisch die Note 1 erhalten hätte. Die Feusi habe dies zu verifizieren. Mithin hätte er gar keinen Anlass gehabt, anlässlich der Prüfung vom 1. Juni 2017 eine Verfehlung zu begehen. Er hätte den Prüfungen einfach unentschuldigt fernbleiben oder ein leeres Blatt abgeben können, was zur Note 1 und zum Bestehen der Prüfung geführt hätte. Vor der Prüfung vom 1. Juni 2017 sei er auf der Toilette in Ohnmacht gefallen und dann trotzdem zur Prüfung angetreten. Er habe sein Wissen nicht mehr abrufen können.