Er sei nicht mehr in der Lage gewesen, geordnet zu handeln. Es sei ihm aus medizinischer Sicht nicht möglich gewesen, am 1. Juni 2017 eine Prüfung abzulegen. Es sei ihm nicht möglich gewesen zu erkennen, dass er aus medizinischer Sicht unmöglich eine Prüfung hätte ablegen können bzw. dürfen. Er beantragt vorsorglich, die eingereichten Arztzeugnisse bzw. sich selbst einer Untersuchung durch einen neutralen Arzt zu unterziehen. Ferner beantragt er, er sei zu den weiteren Sachverhaltselementen und zur Überprüfung seiner Glaubwürdigkeit persönlich anzuhören. Er verfüge über sehr gute Vorschlagsnoten. Die am 30. Mai 2017 abgelegten Prüfungen seien positiv verlaufen.