Es liege höchstens ein leichtes Verschulden vor. Für die medizinische Situation verweist der Beschwerdeführer auf Berichte eines Neurologen und einer Psychiaterin. Er habe chronische Spannungskopfschmerzen. Damit gehe ein Medikamentenüberkonsum einher. Aufgrund einer psychischen Krise und der damit einhergehenden Unfähigkeit zu lernen sei er ab dem 24. Mai 2017 für zwei Wochen (fast die gesamte Prüfungsphase) krankgeschrieben worden. Trotzdem sei er am 1. Juni 2017 zur Prüfung angetreten. Sein Zustand sei an diesem Tag besonders schlecht gewesen (fehlender Schlaf, Einnahme von diversen Medikamenten, übermässiger Koffeinkonsum).