Gemäss Weisungen und Prüfungsrichtlinien der KBMK für die Berufsmaturität vom 1. Juni 2015 (nachfolgend: Weisungen) seien für leichte Fälle Notenabzüge und für schwere Fälle der Prüfungsausschluss bzw. Ungültigerklärung oder Wiederholung der Prüfung im betreffenden Fach oder der gesamten Prüfung vorgesehen. Das Vorgehen des Beschwerdeführers habe den Charakter eines Spickers, wiege schwer und erfordere den endgültigen Ausschluss von den Prüfungen. Da der Beschwerdeführer als Repetent angetreten sei, könne er die Prüfung nicht noch einmal wiederholen.