Die KBMK führt in der Verfügung im Wesentlichen aus, anlässlich der Wiederholungsprüfung im Fach Rechnungswesen sei beim Beschwerdeführer ein aktives Mobiltelefon sichergestellt worden, auf dem Prüfungsaufgaben mit Lösungen einer anderen Serie sichtbar gewesen seien. Gemäss Weisungen und Prüfungsrichtlinien der KBMK für die Berufsmaturität vom 1. Juni 2015 (nachfolgend: Weisungen) seien für leichte Fälle Notenabzüge und für schwere Fälle der Prüfungsausschluss bzw. Ungültigerklärung oder Wiederholung der Prüfung im betreffenden Fach oder der gesamten Prüfung vorgesehen.