Am 13. Juni 2017 verfügte die kantonale Berufsmaturitätskommission (im Folgenden: KBMK), dass A____ (1) endgültig von der Berufsmaturitätsprüfung ausgeschlossen werde und die Prüfung nicht bestanden sei sowie (2) dass er die kaufmännische Richtung respektive die Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft, nicht mehr ablegen könne. Weiter hielt die KBMK fest, (3) das Absolvieren einer anderen Berufsmaturitätsausrichtung mit Ausnahme der Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen, sei möglich.