1. A____ absolvierte die Berufsmaturität 2 (im Folgenden: BM 2), kaufmännischer Richtung. Im Sommer 2017 durchlief er als Repetent die Berufsmaturitätsprüfung. Am 13. Juni 2017 verfügte die kantonale Berufsmaturitätskommission (im Folgenden: KBMK), dass A____ (1) endgültig von der Berufsmaturitätsprüfung ausgeschlossen werde und die Prüfung nicht bestanden sei sowie (2) dass er die kaufmännische Richtung respektive die Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft, nicht mehr ablegen könne.