Aus diesen Gründen entscheidet die Erziehungsdirektion: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und die Note für die praktische Arbeit sowie die Gesamtnote des Notenausweises vom 19. Juni 2014 werden aufgehoben. Die kantonale Prüfungskommission wird angewiesen, die praktische Arbeit im Sinne der Erwägungen neu zu bewerten, die Note für die praktische Arbeit und die Gesamtnote neu festzulegen und A_____ allenfalls ein neues eidgenössisches Fähigkeitszeugnis auszustellen. Soweit weiter gehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.