Prüfungsnoten können regelmässig nur dann angehoben werden, wenn Berechnungsfehler festgestellt werden. Bei Bewertungsfehlern ist nur eine Rückweisung zur Neubewertung oder zur Durchführung einer neuen Prüfung möglich, da die Beschwerdeinstanz nicht in das Prüfungsermessen eingreifen darf (Entscheid der Erziehungsdirektion vom 27. Februar 2012 i.S. B. M., E. 2.5). Eine Neubewertung der praktischen Arbeit durch die Erziehungsdirektion fällt auch deshalb nicht in Betracht, weil auf Grund der vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich ist, welche Punktezahl pro Teilaufgabe zu welcher Teilnote führt. Die vorliegende praktische Arbeit von A___