Unsachlich wird die Bewertung z. B. dann, wenn der Prüfer mit Randbemerkungen seiner Verärgerung über die schlechten Prüfungsleistungen erkennbar freien Lauf gibt. Er zeigt damit schon durch die äussere Form seines Vorgehens – etwa durch offensichtlich überzogene aggressive Formulierungen –, dass er die Gelassenheit und emotionale Distanz verloren hat, ohne die eine gerechte Beurteilung nicht gelingen kann. Mögen auch einzelne Formulierungen isoliert betrachtet hinzunehmen sein, so ist dennoch in der Zusammenschau zahlreicher ausfälliger Bemerkungen die Feststellung gerechtfertigt, dass der Prüfer persönlichen Unmut aufgebaut hat und demzufolge zu einer sachlichen Bewer-